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  Die Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, Erlass 31.05.1983, Veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hesse unter 51/1998, S. 4061, vom 21.12.1989, ermöglicht Kandidaten, vorgegeben in § 4, Ziffer 2, Absatz 3, die „ein Universitätsstudium an einem Nicht-Juristischen Fachbereich abgeschlossen haben und die dorti- gen Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand erfüllt haben“, die Promotion zum Dr.jur.  
§ 4, Ziffer 3 führt weiter aus: „Im übrigen ist als Doktorand anzunehmen, ....... wenn seine bisherigen  Leistungen erwarten lassen, dass er ........ besondere wissenschaftliche Qualifikationen erbringen wird“.   Eine Anfrage mit detaillierten Unterlagen an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses und Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft, vom 26.08.2014, auf „Zulassung zur Prüfung Dr.jur“„ mit dem Hinweis um Stellungnahme, wurden nie beantwortet. (Amtsträger und Lehrstuhlinhaber verfügen anscheinend nicht über Grundregeln simpler Kommunikationskultur.)   Voraussetzungen gemäß § 4 der Promotionsordnung „Zulassung als Doktorand“, voll erfüllt.  
Ziffer 1,1
„Abschlussnote“: Diplom-Kaufmann der Wirtschafts- und Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Goethe-Universität Frankfurt, Gesamtnote „gut“, Einzelnote Jura „gut“.  
Ziffer 2,3 „Wer ein Universitätsstudium an einem Nicht-Juristischen Fachbereich abgeschlossen hat und die dortigen Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand erfüllt“. Diplom-Kaufmann (1952), Dr.rer.pol. (1954), beide Goethe-Universität Frankfurt. (2014 feierliche Erneuerung zur 60. Wiederkehr der Promotion durch den Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Goethe-Universität.)  
Ziffer 3
„Als Doktorand ist anzunehmen ...... bisherige Leistungen ------ besondere wissenschaftliche Qualifikationen erbringt“- (a)    Führungspositionen (Direktor, Geschäftsführer, Generalbevollmächtigter, Vorstand) in Global Player der Wirtschaftsbereiche Bergbau, Eisen und Stahl, Steine und Erden, Zement,  Elektro, Maschinenbau und Chemie. Anschließend freiberufliche Tätigkeit (Verlag, Fachseminare, Vor- träge, Schriftsteller, Management- und Unternehmensberater.) (b)   < 25 Jahre Lehre der Wirtschaftswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. (c)    < 3 Jahre Lehre der Wirtschaftswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. (a und b neben Berufsausübung, privatisseme et gratis). (d)   < 500 Fachpublikationen, darunter 50 Fachbücher während der Jahre 1951 bis heute.  
Ziffer 4
„Dissertation kann ganz oder teilweise vorher veröffentlicht sein“. Promotionsleistung: „Industrielle Unternehmensanalyse auf Grundlage repräsentativer Bilanzkennzahlen“, 5. digitalisierte Auflage, Bochum 2014, ISBN 3-927247-63-5, 450 Seiten. Erstauflage  unter „Bilanzkennzahlen, Industrielle Bilanzanalyse und Bilanzkritik, Köln und Opladen 1969, 340 Seiten. Die Untersuchung schließt eine in der Fachliteratur bestehende Lücke. Weitere völlig überarbeitete, ergänzte und aktualisierte Auflagen:  2. Köln und Opladen 1971, ISBN 3-531-11064-0,376, Seiten, 3. Köln und Opladen 1973, ISBN 3-531-11205-8, 552 Seiten, 4. Wiesbaden 1977, ISBN 3-409-63574-2, 419 Seiten. (Die Promotionsordnung enthält weder Hinweise über Inhalt noch Einschränkungen bezüglich der wirtschaftlich/juristischen Problemstellung der einzureichenden Dissertation.)  
Ablehnung des Promotionsverfahrens durch Dekan der Rechtswissenschaft, vom 22.01.2015. Lapidarer Hinweis: „ Thema behandelt nicht die Zuständigkeit des Fachbereichs, unter Bezug auf  § 4 Promotionsordnung. Deutlich wird das Desinteresse durch Fehlen einer fundierten, sachlich und objektiv nachvollziehbaren Begründung.                                                                                                                             Widerspruch, datiert 29.01.2015.   
Ablehnung stützt sich auf unfundierte, unzutreffende und fiktive Unterstellungen.  Generationen von Juristen in Theorie und Praxis, auch Gesetzgebung und Rechtssprechung, befassen sich seit zwei Jahrhunderten mit „Bilanzen“ und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen. Grundlage bildet das „HGB 1870/71“. Wesentlicher Bestandteile, auch für Juristen, sind die „Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchhaltung und Bilanzierung.   Das Aktiengesetz 1937 verselbständigte das Aktienrecht, vordem Bestandteil des HGB. Bis heute werden, auf sich ändernde Rahmenbedingungen, Gesetze zur Erhöhung der Transparenz und Sicherheit von Bilanzen, Jahresabschluss einschließlich finanzieller Berichterstattung erlassen. Es ist unvorstellbar, dass sich der Fachbereich Rechtswissenschaft nicht mit Wirtschaftsrecht (AktG) und HGB  (Bilanzrecht, Rechtsfindung und Rechtssprechung) befasst. Auch nicht, dass die Fakultät der Goethe-Universität, deren Lehrkörper aus > 60 Personen besteht, darunter <. die Hälfte verbeamtet, nicht in der Lage ist, die Dissertation zu begutachten.

Ablehnung des Widerspruchs
durch Promotionsausschuss, datiert 22.05.2015.  

Die Ablehnung basiert auf Stellungnahme des Fachbereichs 1 Rechtswissenschaft, vom 07.04.2015,

zuständig für Wirtschaftsrecht. Unzutreffende Unterstellung: Arbeit beinhalte eine Bilanzanalyse. Dabei stützt sich die Verfasserin auf zwei nicht repräsentive Quellen aus 2004 bzw. 2012,  ohne Berücksichtigung der umfangreichen Literatur und Kommentare zum Themenbereich seit zwei Jahrhunderten.   Weitere Ausführungen: „ Dem Institut für Zivil- und Wirtschaftsrecht gehören  sieben juristische Lehrstühle an, die sich u.a. mit wirtschaftsrechtlichen Fragen befassen. Hierbei gehört bei fünf Lehrstühlen das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, bei den beiden anderen das Arbeits- bzw. Familienrecht zu den Forschungsschwerpunkten . Keines der professoralen Mitglieder befasst sich jedoch mit  Bilanzrecht.

Antrag auf Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ablehnung
des Promotionsgesuchs an Präsidentin der Goethe-Universität, vom 08.06.2015, mit ausführlicher Begründung.  

Ablehnung
der Promotionsleistung basiert auf der unzutreffenden Klassifizierung als Bilanzanalyse. Gegenstand derartiger Fachveröffentlichungen sind in der Regel Arbeitsanweisungen zur Aufbe-reitung und Erstellung von Jahresabschlüssen. Die Promotionsleistung umfasst eine komplexe Unternehmensanalyse. Einbezogen sind AktG, HGB, GoB, GoD, GoS. GoDS, Bilanzrecht, Gesetzgebung und Rechtssprechung ab 1843 bis heute, Corporate Governance, Jahresabschlüsse von Obergesellschaft, Konzern und Welt, Berichte von Banken, Versicherungen und Dritten sowie nationale und internationale Statistiken. Einbezogen sind ausgewählte Umsatzmilliardäre der westlichen Welt. Sie ermöglicht einen  Vergleich von > 200 der  umsatzgrößter Industrieunternehmen. Der Vergleichszeitraum umfasst acht Geschäftsjahre. Zielvorstellungen der Untersuchung sind: Aufzeigen der Stärken und Schwächen sowie Chancen, Marktstellung, Strategien und Managementparadigma der Global Player; Investitionspolitik, Forschung Entwicklung, Wertschöpfung und Konzentration auf Kernaktivitäten; Energieintensität, Umweltschutz und Datensicherheit; Führungskompetenz des Vorstands und Überwachungseffizienz des Aufsichtsrats; Innovationspotenzial und Prognosen. 
    
                                        Widerspruchsbescheid, vom 13.07.2015 
Die Stellungnahme der Bearbeiterin besteht im wesentlichen aus einer stereotypen Wiederholung der unfundierten und unzutreffenden Argumente des Promotionsausschusses.   Die Präsidentin delegierte die Entscheidung, obwohl Sie aufgrund von Banklehre und Studium der Wirtschaftswissenschaften in der Lage sein müsste, juristische Schwerpunkte der Promotionsleistung zu beurteilen. Ihr Desinteresse wird deutlich, indem Sie Ihrer Ablehnung nicht persönlich unterzeichnete.   Höchstwahrscheinlich haben Entscheidungsträger die Promotionsleistung nicht auf  ihre juristische Relevanz durchgesehen bzw. analysiert.   Lehrstuhlinhaber des Fachbereichs sind an Promotionen Externer, die eine veröffentliche  Dissertation ohne Betreuung vorlegen, nicht interessiert. Sie bevorzugen Kandidaten, die als Assistenten ein vorgegebenes Thema bearbeiten und während einer Zeitspanne von vier oder mehr Jahren ihnen zuarbeiten.   Bei einem Lehrkörper des Fachbereichs Rechtswissenschaft von > 60 Personen befasst sich keiner mit dem Themenkomplex Bilanzrecht. Auch ist keiner nach Stellungnahme, auf die sich Promotionsausschuss und Präsidentin beziehen, in der Lage, die Arbeit mit betriebswirtschaftlich/ juristischen Inhalt zu begutachten.   Gründe des Wissensschwundes: Hyperexponentieller Anstieg des Lehrkörpers, laserartige Spezialisie-rung (einige Lehrstuhlinhaber wissen  „Alles über Nichts“) und zunehmende Verschulung der Universitäten. 
 
FAZIT
: Inkompetenz, Desinteresse, möglicherweise Leistungsverweigerung.  

Begründung:
  Keiner der > 60 Personen des Lehrkörpers, darunter > hälfte verbeamted, ist in der Lage, eine betriebswirtschaftlich/juristische Untersuchung über „Industrielle Unternehmensanalyse“ zu begutachten. Beurteilungsinhalte der Promotionsleistung: Wirtschaftsrecht, Bilanzrecht, HGB, AktG, ergänzende Gesetgebung und Rechtsfindung von 1870 bis 2014, Konzern- und Weltbilanzen deutscher und ausländischer Global Player, Geschäftsberichte, Statistiken, ergänzende Daten und Fakten von Unternehmen, Banken, Investmentgesellschaften und Versicherungen auch juristische Kommentare und Fachliteratur.   Die Präsidentin, mit Banklehre und Studium der Wirtschaftswissenschaft, ist nicht in der Lage, die Promotionsleistung zu beurteilen. Sie hält es nicht einmal für notwendig, ihre Entscheidung persönlich zu unterzeichnen.